Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BM Herford UG (haftungsbeschränkt), Eimterstraße 125, 32049 Herford (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen im Bereich der Badezimmersanierung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
Vertragsgegenstand
Grundlage für das Vertragsverhältnis sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
Die Bestimmungen des Auftrages;
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches;
Die dem ANBIETER vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Maße und Planungen;
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Gewerbeschutzbestimmungen.
Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE.
Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst grundsätzlich insbesondere die Sanierung von Badezimmern. .
Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
Vergütung
Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab. Für erforderliche und/oder notwendige Arbeitsstunden zur Nachtzeit oder an Sonn-, und Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.
Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.
Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-Überschreitung zu kündigen.
Der ANBIETER ist berechtigt, wie auch auf Antrag des KUNDEN verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern der ANBIETER sich nicht in Verzug befindet.
Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Leistung einer Anzahlung in Höhe von 35 % der Gesamtvergütung (nachfolgend „Anzahlung“) verpflichtet. Die vereinbarte Anzahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Weitere 35 % der Gesamtvergütung sind unmittelbar nach Beginn der Arbeiten, weitere 20 % zwei Wochen nach Beginn der Arbeiten fällig. Die verbleibenden 10 % der Gesamtvergütung werden nach Abschluss der Arbeiten als Schlussrechnung fällig gestellt.
Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
Verzug
Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 648a BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der KUNDE ist verpflichtet, Anschlüsse an Strom-, Gas-, und Wasser sowie deren Verbrauch dem ANBIETER und dessen Subunternehmern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen und Maße wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
Eigentumsvorbehalt
Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der ANBIETER das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.
Abnahme
Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS oder auf die Zusendung der Schlussrechnung hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen schriftlich erklärt.
Gewährleistung
Angaben des Herstellers zu den vom ANBIETER verwendeten Produkten in der Produktbeschreibung oder der Werbung stellen keine Aussagen hinsichtlich der Beschaffenheit des Werkes durch den ANBIETER dar.
Die Ansprüche des KUNDEN auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme, bzw. dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für das Recht zum Rücktritt und zur Minderung. Diese Frist gilt nicht:
soweit sich der Mangel gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB auf ein Bauwerk bezieht;
bei Vorsatz, arglisten Verschweigen eines Mangels oder der Nichteinhaltung einer seitens des ANBIETERS erteilten Garantie. Die gesetzlichen Regelungen zur Ablaufhemmung, Hemmung und des Neubeginns der Verjährung bleiben unberührt.
Im zuvor genannten Umfang gelten die Haftungsfreizeichnungen und Einschränkungen der Verjährung auch im Verhältnis zu den Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Vertretern und/oder Beauftragten (insbesondere Sub- und/oder Nachunternehmer) des ANBIETERS.
Die Mängelansprüche des KUNDEN verjähren also insbesondere gemäß § 634a Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 309 Nr.8 b ff. BGB in 12 Monaten ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
Mängelrügen sind schriftlich gegenüber dem ANBIETER geltend zu machen. Dritte, insbesondere Subunternehmer, sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt.
Sicherheitsleistung
Der ANBIETER kann nach Maßgabe des § 650 f BGB vom KUNDEN Sicherheit für die – auch in Zusatzaufträgen vereinbarte – und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen.
Hat der ANBIETER dem KUNDEN erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung der Sicherheit bestimmt, so kann der ANBIETER das Vertragsverhältnis kündigen. Kündigt der ANBIETER das Vertragsverhältnis, so ist der ANBIETER berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich.
Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
Rechnungen des ANBIETERS sind spätestens nach (Teil-)Abnahme des Werkes unmittelbar zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt vom KUNDEN zu bezahlen.
Haftung auf Schadensersatz
Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Datenschutz, Geheimhaltung
Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Urheberrecht
Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Herford.
Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BM Herford UG (haftungsbeschränkt), Eimterstraße 125, 32049 Herford (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen im Bereich der Badezimmersanierung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
Vertragsgegenstand
Grundlage für das Vertragsverhältnis sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
Die Bestimmungen des Auftrages;
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches;
Die dem ANBIETER vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Maße und Planungen;
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Gewerbeschutzbestimmungen.
Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE.
Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst grundsätzlich insbesondere die Sanierung von Badezimmern. .
Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
Vergütung
Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab. Für erforderliche und/oder notwendige Arbeitsstunden zur Nachtzeit oder an Sonn-, und Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.
Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.
Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-Überschreitung zu kündigen.
Der ANBIETER ist berechtigt, wie auch auf Antrag des KUNDEN verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern der ANBIETER sich nicht in Verzug befindet.
Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Leistung einer Anzahlung in Höhe von 35 % der Gesamtvergütung (nachfolgend „Anzahlung“) verpflichtet. Die vereinbarte Anzahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Weitere 35 % der Gesamtvergütung sind unmittelbar nach Beginn der Arbeiten, weitere 20 % zwei Wochen nach Beginn der Arbeiten fällig. Die verbleibenden 10 % der Gesamtvergütung werden nach Abschluss der Arbeiten als Schlussrechnung fällig gestellt.
Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
Verzug
Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 648a BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der KUNDE ist verpflichtet, Anschlüsse an Strom-, Gas-, und Wasser sowie deren Verbrauch dem ANBIETER und dessen Subunternehmern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen und Maße wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
Eigentumsvorbehalt
Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der ANBIETER das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.
Abnahme
Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS oder auf die Zusendung der Schlussrechnung hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen schriftlich erklärt.
Gewährleistung
Angaben des Herstellers zu den vom ANBIETER verwendeten Produkten in der Produktbeschreibung oder der Werbung stellen keine Aussagen hinsichtlich der Beschaffenheit des Werkes durch den ANBIETER dar.
Die Ansprüche des KUNDEN auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme, bzw. dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für das Recht zum Rücktritt und zur Minderung. Diese Frist gilt nicht:
soweit sich der Mangel gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB auf ein Bauwerk bezieht;
bei Vorsatz, arglisten Verschweigen eines Mangels oder der Nichteinhaltung einer seitens des ANBIETERS erteilten Garantie. Die gesetzlichen Regelungen zur Ablaufhemmung, Hemmung und des Neubeginns der Verjährung bleiben unberührt.
Im zuvor genannten Umfang gelten die Haftungsfreizeichnungen und Einschränkungen der Verjährung auch im Verhältnis zu den Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Vertretern und/oder Beauftragten (insbesondere Sub- und/oder Nachunternehmer) des ANBIETERS.
Die Mängelansprüche des KUNDEN verjähren also insbesondere gemäß § 634a Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 309 Nr.8 b ff. BGB in 12 Monaten ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
Mängelrügen sind schriftlich gegenüber dem ANBIETER geltend zu machen. Dritte, insbesondere Subunternehmer, sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt.
Sicherheitsleistung
Der ANBIETER kann nach Maßgabe des § 650 f BGB vom KUNDEN Sicherheit für die – auch in Zusatzaufträgen vereinbarte – und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen.
Hat der ANBIETER dem KUNDEN erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung der Sicherheit bestimmt, so kann der ANBIETER das Vertragsverhältnis kündigen. Kündigt der ANBIETER das Vertragsverhältnis, so ist der ANBIETER berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich.
Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
Rechnungen des ANBIETERS sind spätestens nach (Teil-)Abnahme des Werkes unmittelbar zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt vom KUNDEN zu bezahlen.
Haftung auf Schadensersatz
Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Datenschutz, Geheimhaltung
Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Urheberrecht
Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Herford.
Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Juli 2022
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